Förderverein der Feuerwehr Cronenberg e.V.
Der Förderverein wurde am 22. November 2001 von engagierten Cronenberger Bürgern gegründet. Der Zweck des Vereins ist die Förderung des Brandschutzes und der Hilfeleistungen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern im Stadtteil Cronenberg. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die Betreuung der Mitglieder der Feuerwehr, die Pflege der Kameradschaft innerhalb der Feuerwehr, Pflege der Tradition der Feuerwehren, die Förderung der Ausbildung und sächlichen Ausstattung, die Mitwirkung beider Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung. Der Verein dient nicht Einsparungen des kommunalen Haushalts für Zwecke der Feuerwehr. Mitglied kann jede volljährige, natürliche oder juristische Person werden, die bereit ist, Ziele und Zwecke des Vereins zu unterstützen und zu fördern. Der Förderverein besteht heute aus über 300 Mitgliedern, die sich engagiert um die Belange der Feuerwehr Cronenberg kümmern. Durch Mitgliedsbeiträge, Spenden und Einnahmen aus dem alljährlichen Feuerwehrfest konnten wesentliche Maßnahmen finanziert werden:
• Fahrsicherheitstraining für Löschfahrzeuge für alle Kraftfahrer des Löschzuges
• Optimierung der persönlichen Schutzausrüstung für die aktiven Mitglieder (Stiefel, Sweatshirts, Mützen, Wetterschutzjacken)
• Verbesserung der Einsatzausstattung (Akkuschrauber, Elektrosäge, Motorsäge, Aufrüstsatz für Türöffnungswerkzeug, Rettungsmesser, Überdrucklüfter)
• Ersthelfer vor Ort: Finanzierung eines Defibrillators, Durchführung eines Fahrsicherheitstrainings für PKW (Ersthelfer)
• Ergänzung der technischen Ausstattung (Staubsauger, Hochdruckwäscher, Innenausstattung Ersthelfer-Fahrzeug)
• Material für die Ausbildung (Beamer, Projektionswand, Rauchhaus, Übungspuppen, Nebelmaschine, Computer)
• Erneuerung der Bestuhlung, Finanzierung Außenterrasse
• Kameradschaftsfördernde Maßnahmen
• JF: Ergänzung der persönlichen Schutzausrüstung und kameradschaftliche Maßnahmen (Jugendfreizeit, Segeltour etc.)
Der Förderverein ist beim Finanzamt Wuppertal-Elberfeld als gemeinnützig anerkannt. Die Mitgliedsbeiträge und die Spenden können somit von der Lohn- bzw. Einkommenssteuer des jeweiligen Gönners in Abzug gebracht werden.
Der Förderverein ist beim Landgericht Wuppertal in die Liste für "Geldauflagen in Ermittlungs-, Straf- und Gnadenverfahren zugunsten gemeinnütziger Einrichtungen" eingetragen.